Artikel-Informationen
erstellt am:
16.01.2026
Pressevorschau für die Zeit vom 19.01.2026 bis 23.01.2026
Gegenstand dieser Pressevorschau sind jeweils die Anklagevorwürfe, hinsichtlich derer das Gericht die Hauptverhandlung eröffnet hat. Im Rahmen der Hauptverhandlung wird das Gericht zu klären haben, ob diese Vorwürfe zutreffen oder nicht. Jede Person, die einer Straftat angeklagt ist, gilt bis zum gesetzlichen Beweis ihrer Schuld als unschuldig.
Öffentliche (Jugend-)Schöffengerichtstermine vom 19.01.2026 bis 23.01.2026
Es sind zwei Zeugen geladen.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, in seinem Gastronomiebetrieb in Braunschweig Betäubungsmittel (Amphetamine und Kokain) in nicht geringer Menge verwahrt zu haben, um diese mit handelsüblichem Gewinn an nicht näher ermittelte Abnehmer zu verkaufen. Zu dem beabsichtigten Verkauf sei es aufgrund der im Rahmen der polizeilichen Durchsuchung erfolgten Sicherstellung der Betäubungsmittel am 30.05.2024 nicht mehr gekommen.
Es sind acht Zeugen geladen.
Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, am 10.08.2024 die Wohnungstür zur Wohnung des Geschädigten eingetreten zu haben, um sich so Zutritt zu der Wohnung zu verschaffen und aus dieser Bargeld in Höhe von 60,00 Euro an sich zu nehmen, obwohl er lediglich einen rechtmäßigen Anspruch von 50,00 Euro gegen den Geschädigten gehabt habe.
Außerdem wirft die Staatsanwaltschaft Braunschweig dem Angeklagten eine vorsätzliche Körperverletzung in Tateinheit mit versuchter Sachbeschädigung vor. Anlässlich einer zunächst harmlosen Situation im Straßenverkehr habe der Angeklagte am 03.03.2025 auf den Geschädigten eingeschlagen und eingetreten, wodurch dieser mehrere Hämatome im Gesicht und am Körper erlitten habe. Daneben sei durch die Schläge des Angeklagten die Brille des Geschädigten zerbrochen.
Mit einer weiteren Anklage wird dem Angeklagten zudem Bedrohung in Tateinheit mit Beleidigung zur Last gelegt. Der Angeklagte habe anlässlich seiner polizeilichen Ingewahrsamnahme am 25.04.2025 die eingesetzten Polizeibeamten zunächst beleidigt und anschließend mit dem Tode bedroht.
Darüber hinaus wirft die Staatsanwaltschaft Braunschweig dem Angeklagten eine gefährliche Körperverletzung vor, indem der Angeklagte nach Beendigung einer körperlichen Auseinandersetzung am 11.04.2025 ohne weitere Veranlassung eine Deodose in Richtung des Geschädigten geworfen habe, die diesen an der Nasenwurzel getroffen habe.
Strafrichter- und Jugendstrafrichtertermine vom 19.01.2026 bis 23.01.2026
in Auswahl
Es sind drei Zeugen geladen.
Es sind insgesamt drei Fortsetzungstermine anberaumt.
Es sind vier Zeugen geladen.
Es sind zwei Zeugen geladen.
Es sind sechs Zeugen geladen.
Es sind fünf Zeugen geladen.
Es sind acht Zeugen geladen.
Es sind zwei Zeugen geladen.
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erstellt am:
16.01.2026