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erstellt am:
26.09.2025
Pressevorschau für die Zeit vom 29.09.2025 bis 02.10.2025
Gegenstand dieser Pressevorschau sind jeweils die Anklagevorwürfe, hinsichtlich derer das Gericht die Hauptverhandlung eröffnet hat. Im Rahmen der Hauptverhandlung wird das Gericht zu klären haben, ob diese Vorwürfe zutreffen oder nicht. Jede Person, die einer Straftat angeklagt ist, gilt bis zum gesetzlichen Beweis ihrer Schuld als unschuldig.
Öffentliche (Jugend-)Schöffengerichtstermine vom 29.09.2025 bis 02.10.2025
Es ist ein Zeuge geladen.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, mit den Drogen Cannabis und Kokain gehandelt zu haben aber auch mit gefälschten Dokumenten wie zum Beispiel Gehaltsabrechnungen oder ärztlichen Rezepten.
Es sind drei Zeuginnen geladen.
Der Angeklagte muss sich dafür verantworten, dass er insgesamt mindestens 20 kinderpornografische Dateien inklusive 2 Videodateien besessen haben soll.
Es sind fünf Zeugen geladen.
Dem Angeklagten, Heranwachsender gemäß Jugendstrafrecht, wird vorgeworfen, in zwei Fällen unter Vorhalt einer Schreckschusspistole Personen bedroht zu haben, um Bargeld und ein Mobiltelefon zu erhalten.
Es ist ein Zeuge geladen.
Der Angeklagten wird vorgeworfen, sich an einer Raubtat beteiligt zu haben, bei der eine Frau an einem Geldautomaten überfallen wurde und dieser Bargeld, insgesamt 650,00 Euro, entrissen wurde.
Es sind drei Zeugen geladen.
Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, er habe in dem Einkaufscenter Schloss in Braunschweig eine Plastiktüte mit Alufolie präpariert und dann 14 Pullover der Marke Lacoste im Wert von 1.660,00 Euro gestohlen. Noch bevor er mit dem Diebesgut entkommen konnte, sei er angesprochen worden und habe versucht, durch die Anwendung von Gewalt im Besitz des Diebesgutes zu bleiben.
Es ist ein Sachverständiger geladen.
Der Angeklagte soll sich im Bereich des Verkaufs der Droge Heroin betätigt haben.
Strafrichter- und Jugendstrafrichtertermine vom 29.09.2025 bis 02.10.2025
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erstellt am:
26.09.2025