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erstellt am:
23.02.2026
Pressevorschau für die Zeit vom 23.02.2026 bis 27.02.2026
Gegenstand dieser Pressevorschau sind jeweils die Anklagevorwürfe, hinsichtlich derer das Gericht die Hauptverhandlung eröffnet hat. Im Rahmen der Hauptverhandlung wird das Gericht zu klären haben, ob diese Vorwürfe zutreffen oder nicht. Jede Person, die einer Straftat angeklagt ist, gilt bis zum gesetzlichen Beweis ihrer Schuld als unschuldig.
Öffentliche (Jugend-)Schöffengerichtstermine vom 23.02.2026 bis 27.02.2026
Es ist eine Sachverständige geladen.
Dem Angeklagten werden zahlreiche Vergehen der (versuchten) gefährlichen Körperverletzung, der Körperverletzung, des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, der Bedrohung, des Betrugs, des Diebstahls, der Sachbeschädigung sowie der Leistungserschleichung vorgeworfen.
Unter anderem wird dem Angeklagten zur Last gelegt, einem Geschädigten am 26.04.2023 ein Skateboard gegen den Hinterkopf geschlagen zu haben, wodurch der Geschädigte aus einem Schnitt am Hinterkopf blutete und starke Schmerzen erlitten haben soll. Diese Folgen soll der Angeklagte billigend in Kopf genommen haben.
Des Weiteren wird dem Angeklagten unter Anderem zur Last gelegt, am 30.07.2023, die Glasscherbe einer zuvor zerbrochenen Vase in Richtung eines anderen Geschädigten geworfen zu haben, wobei die Glasscherbe den Geschädigten verfehlte, da dieser ihr ausweichen konnte. Eine Verletzung des Geschädigten habe der Angeklagte zumindest billigend in Kauf genommen.
Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, in den Geschäftsräumen der Firma Thomas Phillips in Braunschweig mehrere Bierdosen im Wert vom 20,00 € in eine von ihm mitgeführte Einkaufstüte eingesteckt zu haben, um diese mitzunehmen, ohne sie bezahlt zu haben. Außerhalb der Geschäftsräume sei der Angeklagte vor zwei Zeugen geflüchtet, wobei er mit Gewalt gedroht haben soll, um sich in Besitz der entwendeten Bierdosen zu erhalten. Die Zeugen hätten die Drohungen ernst genommen, woraufhin sich der Angeklagte mitsamt den entwendeten Bierdosen habe entfernen können.
Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, anlässlich einer zunächst verbalen Auseinandersetzung, in deren Verlauf der Angeklagte den Geschädigten rassistisch beleidigt haben soll, eine körperliche Auseinandersetzung begonnen zu haben. Der Angeklagte habe dabei ein Klappmesser aus dem Ärmel seiner Jacke gezogen und damit ohne Vorwarnung zwei Mal auf den Oberkörper des Geschädigten eingestochen, wodurch dieser im Oberköperbereich nicht unerheblich verletzt worden sei.
Strafrichter- und Jugendstrafrichtertermine vom 23.02.2026 bis 27.02.2026
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23.02.2026