Ferienpraktikum für Studierende
Beim Amtsgericht Braunschweig werden im Frühjahr und im Herbst eines jeden Jahres Studentenpraktika in Form von Gruppenarbeitsgemeinschaften mit einer Dauer von vier Wochen o. 1 Monat angeboten. Die Ableistung eines Gerichtspraktikums ist nach den jeweiligen Landesjustizprüfungsordnungen in den meisten Bundesländern Voraussetzung für die Zulassung zum Ersten Juristischen Staatsexamen. Es besteht aus einem zivilrechtlichen und aus einem strafrechtlichen Teil und vermittelt zudem erste Kenntnisse über das Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit. Ob Sie als Interessent nach der an Ihrem Studienort geltenden Prüfungsordnung die Voraussetzung für die Teilnahme erfüllen und damit die Teilnahmebescheinigung vom zuständigen Landesjustizprüfungsamt anerkannt wird, liegt in Ihrer Verantwortung. Die Prüfungsämter erkannten, wenn die Teilnehmer die jeweiligen persönlichen Voraussetzungen (z.B. Mindestsemesterzahl oder bestimmte Scheine) erfüllen, bisher ausnahmslos die Teilnahmebescheinigung an. Die Gruppenpraktika werden jeweils in den Semesterferien angeboten (Frühjahrs- und Herbstpraktikum).
Termine für das Frühjahrspraktikum 2026:
02.03.2026 bis 27.03.2026
Bewerbungszeitraum:
23.11.2025 bis 06.12.2025
Termine für das Herbstpraktikum 2026
31.08.2026 bis 25.09.2026
Bewerbungszeitraum:
01.06.2026 bis 14.06.2026
agbs-bewerbungenstudentenpraktikum@justiz.niedersachsen.de
Die hier eingereichten Bewerbungen werden insbesondere nach Eingangsdatum und bisheriger Studiendauer berücksichtigt.
Bitte beachten Sie, dass Bewerbungen außerhalb des Bewerbungszeitraumes nicht berücksichtigt werden und hierauf keine Rückmeldung erfolgt.
Für Rückfragen zum Praktikum wenden Sie sich bitte an Frau Bruhn (0531 488-2775).

