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Elektronischer Rechtsverkehr

ÄNDERUNGEN ZUM 01.01.2022 - SCHRIFTFORMWAHRENDE ÜBERMITTLUNG ERV


Zum 01.01.2022 treten Änderungen in den Regelungen zur elektronischen Kommunikation mit professionellen Einreichern in Kraft! Genaueres entnehmen Sie bitte dem Dokument: Schriftformwahrende Übermittlung ERV.

Sollten Sie nicht zur elektronischen Einreichung von Schriftsätzen verpflichtet sein und auch keinen Zugang zum EGVP haben, ist zur rechtswirksamen Einreichung die Übermittlung auf dem Postweg unbedingt erforderlich.

Der elektronische Rechtsverkehr ist nicht über den allgemeinen E-Mailverkehr möglich. Unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften kann rechtswirksam elektronisch nur über die besonderen Postfächer beA, beN oder beBPO sowie das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) kommuniziert werden. Die Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs ist nur dafür zertifizierten Nutzern erlaubt, in der Regel professionellen Anwendern (Behörden, Rechtsanwälte und Notare, etc.).

Weitere Informationen zum elektronischen Rechtsverkehr finden Sie auf der Internetseite des Niedersächsischen Landesjustizportals.

Bitte beachten Sie: Die Regelungen zum elektronischen Rechtsverkehr beziehen sich nicht auf Hinterlegungssachen, Grundbuchsachen und Sachen des Registers für Pfandrechte an Luftfahrtzeugen.


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