Antrag auf Neuregistrierung nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz
Bei Rechtsdienstleistungen handelt es sich um juristische Dienstleistungen. In Deutschland werden sie nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) geregelt. Umfassende Rechtsdienstleistungen dürfen nur durch einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin oder diesen gleichgestellten Personen nach den geltenden Rechtsvorschriften erbracht werden.
Wer außergerichtliche Rechtsdienstleistungen erbringen will, muss sich registrieren lassen.
Seit dem 01.01.2025 erfolgt die Registrierung nicht mehr bei den Gerichten, sondern bei dem Bundesamt für Justiz in Bonn:
Bundesamt für Justiz
Rechtsdienstleistungsregister
53094 Bonn
https://www.bundesjustizamt.de/