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Antrag auf Neuregistrierung nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz

Bei Rechtsdienstleistungen handelt es sich um juristische Dienstleistungen. In Deutschland werden sie nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) geregelt. Umfassende Rechtsdienstleistungen dürfen nur durch einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin oder diesen gleichgestellten Personen nach den geltenden Rechtsvorschriften erbracht werden.

Wer außergerichtliche Rechtsdienstleistungen erbringen will, muss sich registrieren lassen.

Seit dem 01.01.2025 erfolgt die Registrierung nicht mehr bei den Gerichten, sondern bei dem Bundesamt für Justiz in Bonn:

Bundesamt für Justiz

Rechtsdienstleistungsregister

53094 Bonn

https://www.bundesjustizamt.de/

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