Schriftzug "Amtsgericht Braunschweig" (zur Startseite) Niedersachsen klar Logo

Luftfahrzeugregister

Das Register für Pfandrechte an Luftfahrzeugen wird zentral für ganz Deutschland beim Amtsgericht Braunschweig geführt. Diese besondere Zuständigkeit ergibt sich aus der Tatsache, dass das Luftfahrtbundesamt seinen Sitz in Braunschweig hat.

Alle in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen Luftfahrzeuge müssen in der Luftfahrzeugrolle beim Luftfahrtbundesamt (LBA) eingetragen sein.

Im Register für Pfandrechte werden sie nur aufgrund Anmeldung eingetragen. Diese bedarf der schriftlichen Form und erfolgt nur, wenn das Luftfahrzeug mit einem Pfandrecht belastet oder versteigert werden soll.

Obwohl ein Luftfahrzeug eine bewegliche Sache (wie z.B. ein Auto) ist und auch so übereignet wird, kann es dennoch mit einem Pfandrecht (ähnlich einer Hypothek am Grundstück) belastet werden. Dies ist möglich aufgrund des Gesetzes über Rechte an Luftfahrzeugen vom 26.02.1959 (BGBl. 1959 Seite 57 ff.).

Die Eintragung eines Registerpfandrechts erfolgt nur aufgrund einer notariellen Urkunde bzw. aufgrund eines zur Zwangsvollstreckung geeigneten Titels.

Ein Eigentumswechsel ist dem Luftfahrt-Bundesamt anzuzeigen.

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln