Betreuung & Vormundschaft
Das Betreuungsrecht regelt die rechtliche Hilfe und Fürsorge für einen Erwachsenen, der aus Krankheits- oder Altersgründen seine Angelegenheiten nicht mehr selbst wahrnehmen kann. Dem Hilfebedürftigen kann ein Betreuer zur Seite gestellt werden, der alle Aufgaben eines durch richterlichen Beschluß festgelegten Bereichs regelt. Dies wird nur dann erforderlich, wenn der Betroffene nicht mit einer Vorsorgevollmacht für den Fall seiner Hilfsbedürftigkeit selbst vorgesorgt hat.
Näheres erfahren Sie aus dem zur Verfügung gestellten Informationsmaterial..
Sollten Sie weitere Fragen zu einzelnen Rechtsbegriffen haben, steht Ihnen das Stichwortverzeichnis im niedersächsischen Justizportal zur Verfügung.
Unser Service für Sie