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Familienabteilung

Die Vertretung durch einen Rechtsanwalt ist in familienrechtlichen Verfahren fast immer zwingend erforderlich und dürfte zur optimalen Interessenwahrnehmung stets geboten sein.

Anwaltszwang besteht in Scheidungsverfahren. Mindestens einer der beiden Ehepartner muss anwaltlich vertreten sein. Der Ehepartner, der der Ehescheidung zustimmt und selbst keine Anträge stellen will, ist nicht verpflichtet, einen Rechtsanwalt zu beauftragen. Darüber hinaus besteht Anwaltszwang in Unterhaltssachen und Güterrechtssachen.

Nochmals: Rechtsrat im Einzelfall erteilen Ihnen Rechtsanwälte Ihrer Wahl. Wir sind hierzu nicht berechtigt.

Die Aufgaben der Rechtsantragstelle entnehmen Sie

Die Einigung der Eltern im Falle der Trennung auch über das Sorge- oder Umgangsrecht beschleunigt das Scheidungsverfahren. Der Gesetzgeber sieht die Beibehaltung der gemeinsamen elterlichen Sorge als Regelfall und erstrebenswert an. Wichtige Hilfestellungen hierfür vermag Ihnen das örtliche zuständige Jugendamt zu geben.

Das Jugendamt sollte auch im Falle von Streitigkeiten oder bei Zweifeln zu Vaterschaftsfragen oder zur Höhe von Unterhaltsleistungen kontaktiert werden.

Erste Hinweise und Anhaltspunkte für die Bestimmung von Unterhaltsansprüchen können der Düsseldorfer Tabelle entnommen werden. Diese stellt lediglich Richtlinien auf und sie stellt kein verbindliches Gesetz dar. Sie finden diese unter

Hinweise zur Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Braunschweig in Unterhaltssachen - verfaßt von RiOLG R. Kliche -finden Sie beim

In der Familienabteilung wird das Güterrechtsregister für die Stadt Braunschweig und die Gemeinden Wendeburg und Vechelde geführt.
Die Einsichtnahme ist im Zimmer D 128 möglich.

Eine telefonische Terminsvereinbarung ist sinnvoll. Tel. 0531 488-0


Darüber hinaus steht ihnen die Internetseite des Landesjustizportales zur Verfügung, auf der Sie einige Fragen vorab klären können. Ebenso finden Sie im Landesjustizportal weitere Formulare und Hilfen.


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