Artikel-Informationen
erstellt am:
21.10.2019
Schöffengerichtstermine 21.10. bis 25.10.2019
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Dem Angeklagte wird zur Last gelegt, in Braunschweig im Februar 2018 in zwei Fällen Betäubungsmittel unerlaubt besessen zu haben. Er soll zu Hause in seiner Wohnung neun Cannabispflanzen mit einem Nettogewicht nach Trocknung von 77,21 Gramm besessen haben. Das daraus erlangte Rauschgift soll der Angeklagte zum späteren Eigenkonsum vorgesehen haben. Zudem soll er in seiner Wohnung weitere 45 Gramm Marihuana besessen haben, welches ebenfalls aus dem Eigenanbau stammen soll und welches ebenfalls zum Eigenkonsum vorgesehen sein sollte.
Strafrichter- und Jugendstrafrichtertermine 21.10. bis 25.10.2019 in Auswahl
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erstellt am:
21.10.2019