Artikel-Informationen
erstellt am:
24.07.2020
Schöffengerichtstermine 27.07. bis 31.07.2020
Den Angeklagten wird zur Last gelegt, einer minderjährigen Person (17 Jahre alt) in Kenntnis der Minderjährigkeit eine Menge von 0,5 Gramm Marihuana verkauft zu haben.
Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, im April 2019 gegen 1.00 Uhr nachts gemeinschaftlich handelnd mit einer anderen Person in der Diskothek Labyrinth auf der Friedrich-Wilhelm-Straße in Braunschweig eine Person auf die Herrentoilette verfolgt zu haben, diese dann gemeinschaftlich überwältigt und ein Smartphone im Wert von 499,00 € (Samsung) aus der Hosentasche entrissen zu haben.
Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, im Mai 2019 in Braunschweig mit erheblichen Mengen von Marihuana und Kokain Handel getrieben zu haben und zudem in der Schublade seines Wohnzimmerschrankes eine Stahlrute und einen Wurfstern besessen zu haben, was einen Verstoß gegen das Waffengesetz darstelle.
Strafrichter- und Jugendstrafrichtertermine 27.07. bis 31.07.2020 in Auswahl
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erstellt am:
24.07.2020