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Pressemitteilung KW 47


Schöffentermine vom 16.11. bis 20.11.2020

  • Am 17.11.2020, 8.30 Uhr, wird in Saal E 104 ein Verfahren gegen einen Angeklagten wegen Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge verhandelt.

Es ist ein Sachverständiger sowie zwei Zeugen geladen.

Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 02.06.2020 in einer von ihm genutzten Wohnung insgesamt 478,13 g netto Heroin und 0,85 g netto Marihuana in der Absicht aufbewahrt zu haben, die Betäubungsmittel ganz überwiegend gewinnbringend weiter zu veräußern und im Übrigen selbst zu konsumieren.

  • Am 19.11.2020, 11.00 Uhr, wird in Saal E 06 ein Verfahren gegen einen Angeklagten wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge verhandelt.

Es sind drei Zeugen geladen.

Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 19.12.2019 in seiner Wohnung 15,79 g (netto) Cannabisharz sowie cannabishaltiges Material (Marihuana) mit einem Gesamtgewicht von 69,68 g (netto) und einem Wirkstoffgehalt von 8,43 g THC absolut aufbewahrt zu haben, obwohl er wusste, dass er hierzu nicht berechtigt war.

  • Am 20.11.2020, 9.00 Uhr, wird in Saal E 06 ein Verfahren gegen einen Angeklagten wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge sowie wegen gewerbsmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in Tateinheit mit unerlaubten Erwerbes von Betäubungsmitteln verhandelt.

Es ist ein Sachverständiger sowie fünf Zeugen geladen.

Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 16.07.2018 und am 23.07.2018 in seiner Wohnung ca. 400 g Marihuana mit einem geschätzten Wirkstoffgehalt von 5 % teilweise zum Eigenkonsum teilweise zum gewinnbringenden Weiterverkauf verwahrt zu haben; ferner wird ihm vorgeworfen, aus dieser Menge 0,6 g Marihuana zum gewinnbringenden Preis von 10,00 Euro an einen Abnehmer …………………...

Weiterhin wird dem Angeklagten vorgeworfen, an einem nicht im Einzelnen näher bestimmten Tag Anfang Dezember 2018 von einer unbekannt gebliebenen männlichen Person am Hauptbahnhof in Hildesheim ca. 40 g Marihuana zum Preis von 380,00 Euro zum Teil zum Eigenkonsum zum Teil zum gewinnbringenden Weiterverkauf angekauft zu haben. Aus dieser Menge verkaufte der Angeklagte am 17.12.2018 0,73 g netto Marihuana zum gewinnbringenden Preis von 10,00 Euro an einen Abnehmer.

Strafrichter- und Jugendstrafrichtertermine vom 16.11. bis 20.11.2020

in Auswahl

  • Am 16.11.2020 um 11.30 Uhr wird in Saal E 101 ein Verfahren gegen einen Angeklagten wegen Straßenverkehrsgefährdung verhandelt.

Es sind vier Zeugen geladen.

  • Am 16.11.2020 um 09.00 Uhr wird in Saal E 104 ein Verfahren gegen einen Angeklagten wegen schweren Diebstahls verhandelt.

Es sind sechs Zeugen geladen.

  • Am 16.11.2020 um 9.00 Uhr wird in Saal E 06 ein Verfahren gegen drei Angeklagte wegen gefährlicher Körperverletzung verhandelt.

Es sind fünf Zeugen geladen.

  • Am 17.11.2020 um 12.30 Uhr wird in Saal E 07 ein Verfahren gegen zwei Angeklagte wegen Körperverletzung verhandelt.

Es sind sechs Zeugen geladen.

  • Am 18.11.2020 um 10.00 Uhr wird in Saal E 104 ein Verfahren gegen drei Angeklagte wegen gefährlicher Körperverletzung verhandelt.

Es sind sieben Zeugen geladen.

  • Am 19.11.2020 um 09.45 Uhr wird in Saal E 07 ein Verfahren gegen einen Angeklagten wegen sexueller Belästigung verhandelt.

Es ist ein Zeuge geladen.

  • Am 19.11.2020 um 10.30 Uhr wird in Saal E 07 ein Verfahren gegen einen Angeklagten wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und anderer verhandelt.

Es sind zwei Zeugen geladen.

  • Am 19.11.2020 um 08.30 Uhr wird in Saal E 104 ein Verfahren gegen einen Angeklagten wegen Verbreitens kinderpornografischer Schriften u.a. verhandelt.

Es sind zwei Zeugen geladen.

  • Am 20.11.2020 um 09.00 Uhr wird in Saal E 107 ein Verfahren gegen zwei Angeklagte wegen gefährlicher Körperverletzung verhandelt.

Es sind vier Zeugen geladen.

Artikel-Informationen

erstellt am:
12.11.2020

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