Artikel-Informationen
erstellt am:
19.04.2022
Pressevorschau für die Zeit vom 18.04. bis 22.04.2022
Gegenstand dieser Pressevorschau sind jeweils die Anklagevorwürfe, hinsichtlich derer das Gericht die Hauptverhandlung eröffnet hat. Im Rahmen der Hauptverhandlung wird das Gericht zu klären haben, ob diese Vorwürfe zutreffen oder nicht. Jede Person, die einer Straftat angeklagt ist, gilt bis zum gesetzlichen Beweis ihrer Schuld als unschuldig.
Schöffengerichtstermine 18.04. bis 22.04.2022
Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, in der Zeit von Mai bis Oktober 2018 in 19 Fällen Bilder oder Videos von Kindern unter 14 Jahren mit sexuellem Bezug im Internet versendet oder hochgeladen zu haben. Bei einer Durchsuchung seien bei ihm über 5.200 kinderpornographische Dateien sichergestellt worden.
Laut Anklage habe der Angeklagte mit gefälschten Dokumenten unter Angabe einer falschen Identität einen Mietvertrag sowie Strombezugsverträge abgeschlossen. In der angemieteten Wohnung soll er dann Cannabispflanzen aufgezogen haben. Zudem soll er die Ernte von erheblichen Mengen Marihuana in seiner Wohnung besessen haben.
Laut Anklage habe der Angeklagte in seiner Wohnung größere Pakete mit über 1.440 Gramm Marihuana und über 1.000 Gramm Haschisch aufbewahrt.
Strafrichter- und Jugendstrafrichtertermine 18.04. bis 22.04.2022 in Auswahl
Artikel-Informationen
erstellt am:
19.04.2022