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Geschichte

I.

Das Amtsgericht Braunschweig bietet seine unterschiedlichen Dienste rund 275000 gerichtseingesessenen Bürgern an. Denn dies ist die ungefähre Einwohnerzahl der Stadt Braunschweig und der Samtgemeinden Wendeburg und Vechelde aus dem Landkreis Peine, die zum Gerichtsbezirk gehören.

II.

Das "Amtsgericht Braunschweig" gibt es unter dieser Bezeichnung seit dem 1. April 1879. Mit diesem Datum nämlich wurde das deutsche Gerichtsverfassungsgesetz vom 27. Januar 1877 (GVG), mit dem der noch heute maßgebliche Gerichtsaufbau und damit die Amtsgerichte in Deutschland etabliert wurden, auch für das Herzogtum Braunschweig in Kraft gesetzt (Braunschweigisches Gesetz zur Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes, Braunschweigische Gesetz- und Verordnungssammlung [GuVS] 1879, S.131).

1. Damals löste das Amtsgericht Braunschweig das bis anhin hier - wie übrigens in der Stadt Wolfenbüttel - bestehende Stadtgericht ab. Dieses war zum 1. Juli 1850 im Zuge einer Neuordnung des Gerichtswesens, als Folge der Revolution von 1848 (vgl. hierzu "Die Braunschweigische Landesgeschichte - Jahrtausendrückblick einer Region", S. 777 ff) für die damalige Stadt Braunschweig errichtet worden - und zwar zusammen mit dem Stadtgericht Wolfenbüttel und weiteren Amtsgerichten. Mit dieser Neuordnung des Gerichtswesens wurden Verwaltung und Rechtsprechung erstmals sauber voneinander getrennt, wie dies im Grunde unter Napoleonischer Besetzung und der Gesetzgebung im seinerzeit gebildeten Königreich Westphalen in den Jahren von 1806 bis 1813 bereits einmal angegangen worden war, in dem die Zentralregierung in Kassel eine Verwaltung nach französischem Vorbild aufbaute und zusammen mit dem fortschrittlichsten Bürgerlichen Gesetzbuch jener Zeit, dem Code Civil - auch als Code Napoleon bekannt - sowie weiteren napoleonischen Gesetzen eine Gerichtsverfassung mit mehreren Instanzen einführte (Braunschweigische Landesgeschichte S. 691 ff, 700). So auch in Braunschweig, das Sitz der Präfektur des Oker-Departements mit den Distrikten Braunschweig, Helmstedt, Hildesheim und Goslar war und in buntem Wechsel Braunschweigische, Hannoversche und Preußische Gebietsteile zusammenfasste (vgl. die Landkreise in Niedersachsen Band 22 "Der Landkreis Braunschweig" Teil 1 I. B S. 5 ff). Nach der Wiederherstellung des Herzogtums Ende des Jahres 1813 waren durch "Verordnung vom 15. Januar 1814, Die Einführung einer provisorischen Justiz- und Polizeiverfassung" die Gerichte neu organisiert worden, wobei - wie ausdrücklich ausgeführt wird - "alle Arten besonderer Gerichtsbarkeit oder privilegierten Gerichtsstands nicht wiederherstellbar" sein sollten. Es blieb mit anderen Worten neben anderen Adelsprivilegien insbesondere die Patrimonialgerichtsbarkeit abgeschafft, wie überhaupt festzuhalten bleibt, dass sechs Jahre Geltung des französischen Rechts mit seinen Prinzipien der Freiheit und der Gleichheit nicht ohne Auswirkung auf das Denken und Fühlen der Rechtsunterworfenen geblieben war, was die Revolutionen von 1830 und 1848 anschaulich belegen. Das Gesetz von 1814 hatte 19 Kreisgerichte - darunter in Bettmar und Riddagshausen - sowie die beiden Stadtgerichte in Braunschweig und Wolfenbüttel als Untergerichte, darüber ein Landesgericht in Braunschweig und darüber die Appellationskommission in Wolfenbüttel - seit 1816: Oberappellationsgericht - vorgesehen. Schon 1823 durch "Verordnung die Einrichtung des Justizwesens betreffend" vom 26. März entstanden dann sechs Distriktgerichte im Gebietsumfang etwa der nachmaligen Landkreise Braunschweig, Wolfenbüttel, Helmstedt, Gandersheim, Holzminden und Blankenburg. Sie übernahmen weitgehend die Aufgaben der bisherigen Kreis- und Stadtgerichte, denen nunmehr die von Distriktsrichtern geleiteten Kreisämter mit nur geringen justiziellen Aufgaben nachgeordnet waren, während sie überwiegend Verwaltungsaufgaben wahrnahmen.

Der Distrikt Braunschweig des Oker-Departements hatte sechs Kantone umfasst, von denen jeweils drei östlich und westlich die Stadt umschlossen. Die drei westlichen Kantone wurden durch das Gesetz von 1814 im Kreisgericht Bettmar (ab 1825 Vechelde) mit Sitz zuerst in Bettmar, dann in Vechelde zusammengefasst; die drei östlichen Kantone fasste das Kreisgericht Riddagshausen zusammen; die Kreisgerichte traten anstelle der früheren Amtmänner und vereinigten die Verwaltung und Justiz wieder in einer Hand. 1823 wurden dann für den Gebietsumfang der bisherigen Kreisgerichte die Kreisämter, hier also Bettmar/Vechelde und Riddagshausen errichtet, für die das Distriktsgericht in Braunschweig zuständig war. Ab 1832 hießen die Kreisämter dann nur noch Ämter, ehe sie durch Gesetz von 1849 zu Amtsgerichten - nunmehr ohne Verwaltungsaufgaben - wurden.

2. Der Bezirk des Amtsgerichts Braunschweig änderte sich seit seiner Gründung im Jahre 1879 wiederholt. War es zunächst - wie das Stadtgericht - für den Kernbereich der Stadt Braunschweig zuständig, während für den westlichen Umkreis das Amtsgericht Vechelde und für den östlichen das Amtsgericht Riddagshausen zuständig waren, so erweiterte sich dieser Zuständigkeitsbereich zum 1. Januar 1924 dadurch, dass das Amtsgericht Riddagshausen aufgelöst wurde und im Amtsgericht Braunschweig aufging (Gesetz vom 30. Oktober 1923 - GuVS S. 332), mit dem es allerdings schon seit rund 40 Jahren unter einem Dach vereinigt war. Bis zum 1. Januar 1972 wurde dann mit der Auflösung des Amtsgerichts Vechelde (durch Gesetz vom 13. Juli 1971 - Nds. GV-Blatt S. 244) der westliche Teil des früheren Landkreises dem Bezirk des Amtsgerichts Braunschweig zugeschlagen - allerdings in verkleinerter Form, weil nämlich im Zuge der Verwaltungs- und Gebietsreform, der 1974 auch der Landkreis Braunschweig verfiel - der größere Teil der zum Amtsgericht Vechelde gehörenden Gemeinden dem Amtsgericht Peine zugeschlagen wurde. Mit der Abgabe der Samtgemeinde Lehre an das Amtsgericht Helmstedt und der Gemeinden Cremlingen und Sickte an das Amtsgericht Wolfenbüttel zum 1. Januar 1982 (Gesetz vom 17. Juni 1982 - Nds. GV-Blatt S. 196) hat das Amtsgericht Braunschweig die vorerst letzte Änderung des Gerichtsbezirks erfahren.

III.

Nicht nur die Bezirksgrenzen, auch die Aufgaben des Gerichts und seine Unterbringung änderten sich im Laufe der Jahre wiederholt.

1. Zu den ursprünglich wahrgenommenen Geschäften der Zivil- und Strafrechtspflege - soweit diese nicht dem Landgericht vorbehalten waren - und der freiwilligen Gerichtsbarkeit gesellten sich am:

- 1. Juli 1977 die Aufgaben des Familiengerichts durch das "1. Gesetz zur Reform des Ehe- und Familienrechts" vom 14. Juni 1976 (BGBl. I 1421 ff.),

- 1. Januar 1999 die erweiterten Aufgaben des Insolvenzgerichts, und zwar auch für die Bezirke der Amtsgerichte Salzgitter und Wolfenbüttel,

- 1. Januar 2002 die Übernahme der Aufgaben des Registergerichts für die Bezirke der Amtsgerichte Salzgitter und Wolfenbüttel.

2. Seit dem Beginn einer unabhängigen Rechtspflege im Jahre 1850 residierte das Gericht in Braunschweig an unterschiedlichen Orten.

Das Stadtgericht zog mit seiner Neugründung in das Haus Auguststraße 6, ein im Jahre 1720 errichteter Bau aus Steinquadern, den der Fiskus nach 130 Jahren privater Nutzung im Jahre 1851 erworben hatte.

Hierhin zog auch das Amtsgericht Riddagshausen, nachdem 1881 das Landgericht seine Geschäfte im neugebauten Justizpalast an der Münzstraße aufgenommen und dabei einen Teil der Geschäfte des ebenfalls in der Auguststraße 6 residierenden vormaligen Kreisgerichts übernommen hatte. Dennoch musste 1898 das Staatsministerium der Landesversammlung mitteilen, dass "die ferner weite Unterbringung in dem jetzigen Gerichtsgebäude wegen des gestiegenen Geschäftsumfangs nicht mehr angängig erscheine, da das ohne ganz unverhältnismäßige Kosten einer Erweiterung nicht mehr fähige Gebäude den an einen geregelten Geschäftsbetrieb zu stellenden Anforderungen in keiner Weise mehr genüge". Von den zwei denkbaren Lösungen - Neubau in unmittelbarer Nähe des Justizpalastes oder Umzug in die anzupassenden Gebäude des alten Herzoglichen Krankenhauses - wurde letztere umgesetzt und die Sitzungsgeschäfte wurden im September 1902 am Wendentor 7 aufgenommen.

92 Jahre später, nämlich im September 1994 zog das Amtsgericht erneut um, diesmal zum jetzigen Standort An der Martinikirche 8.

Der von 1990 bis 1994 nach einem Entwurf der Architekten von Gerkan, Marck und Partner unter ihrer Leitung errichtete Neubau beeindruckt durch Schönheit und Funktionalität. Er bietet der Rechtsprechung einen gleichermaßen würdigen wie klar gegliederten und transparenten baulichen Hintergrund und verdeutlicht so ihre grundgesetzliche Funktion.

Verfasser:

Präsident des Amtsgerichts Braunschweig a.D. Peter Brackhahn

code civil
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