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Vollstreckungsabteilung

Eine sehr informative und leicht verständliche Darstellung des Zwangsvollstreckunsgrechts, insbesondere der Voraussetzungen für den Zwangsvollstreckungsauftrag, der Grundlagen und des Verfahrens der Zwangsvollstreckung finden Sie im Niedersächsisches Landesjustizportal zum Stichwort "Zwangsvollstreckung".

Hervorzuheben ist für alle Arten von Anträgen und Aufträgen auf Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen die notwendige Schriftform und die Beifügung der Originale Ihrer Vollstreckungstitel und Zustellungsnachweise. Bei Zwangsvollstreckunsgverfahren handelt es sich um Massengeschäfte, die in der Reihenfolge des Eingangs der Aufträge bearbeitet werden. Es kann insbesondere zum Jahreswechsel zu längeren Bearbeitungszeiten kommen. Von telefonischen Sachstandsanfragen bitten wir daher im Interesse der zügigen Bearbeitung der Verfahren weitestgehend abzusehen.

Die seit 2012 bzw. 2015 existierenden Formulare für die Zwangsvollstreckung wurden durch das Bundesministerium der Justiz im Jahr 2022 umfassend überarbeitet. Zum einen wurden die bestehenden zwei Verordnungen für die Formulare in einer Verordnung zusammengeführt und inhaltlich optimiert. Zum anderen wurden Layout, Inhalt, Struktur und Systematik der Formulare umfassend überarbeitet. Die neue Verordnung ist am 22. Dezember 2022 in Kraft getreten. Die Formulare sind verbindlich. Die bislang geltenden Formulare dürfen noch bis zum 30. November 2023 verwendet werden.


Die neuen Formulare sind unter dem folgenden Link zu finden:

BMJ - Formulare für die Zwangsvollstreckung




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